Kunstrasenplätze – Kommunen, Vereine und Verbände werden nicht alleine gelassen

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Wegen der Mikroplastik-Problematik von Kunstrasenplätzen droht vielen Sportstätten die kurzfristige Sperrung. Mit einem gemeinsamen Antrag von FDP und CDU im Landtag versuchen wir Liberalen dies zu verhindern und setzen uns für akzeptable Übergangsfristen ein.


„Mikroplastik auf unseren Sportanlagen: Kommunen, Vereine und Verbände werden im Sportland Nr. 1 nicht alleine gelassen“

I. Ausgangslage

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft zurzeit im Rahmen der Kunststoffstrategie der EU eine Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat. Dieses wird unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt. Ein Verbot hätte daher große Auswirkungen auf das Sportland Nordrhein-Westfalen. Bis zum 20. September 2019 läuft das Konsultationsverfahren auf EU-Ebene, zu dem bereits u.a. der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) und zahlreiche Hersteller ihre Stellungnahmen eingereicht haben, um u.a. eine Übergangsfrist von sechs Jahren zu erwirken.

Das Bürgschaftsprogramm der NRW.BANK „NRW.BANK.Sportstätten“ fördert bereits jetzt schon keine Anträge für Kunstrasenplätze mehr, bei denen Gummi-Granulat als Füllmaterial verwendet wird. Auch die Landesregierung hat im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die Förderung von Kunstrasenplätzen mit Kunststoff-Granulatfüllung aus Gründen des Investitionsschutzes ausgeschlossen. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die laufende Konsultationsphase im Zusammenhang mit den Umweltbelastungen durch Mikroplastik hin.

Die Arbeit der Sportvereine ist extrem wichtig. Sie leisten einen besonderen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, nicht nur im Hinblick auf Gesundheit, Gemeinschaft und Integration, sondern auch in Bezug auf die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Die Kunstrasenplätze sind von den Sportanlagenbetreiber (Kommunen und Vereine) erbaut und sind für den Trainingsbetrieb insbesondere im Nachwuchsbereich wegen der hohen Belastbarbarkeit der Plätze für viele Vereine unverzichtbar.

Eine kurzfristige Sperrung der Kunstrasenplätze würde den Trainings- und Spielbetrieb vieler-
orts zum Erliegen bringen und Vereine als Sportanlagenbetreiber vor ein großes finanzielles

Risiko stellen. Auch das Sportangebot in Schulen würde stark leiden. Ziel der NRW-Koalition ist es, bestehende Kunstrasenplätze mit Kunststoff-Granulatfüllung für eine Übergangsphase nutzen zu können, um das Breitensportangebot ungestört vorhalten zu können.

Von Kunstrasenplätzen mit Kunststoff-Granulatfüllung gelangt Mikroplastik in die Umwelt. Dieser Eintrag in die Natur muss verringert und perspektivisch vermieden werden. Der organisierte Sport, als wichtiger gesellschaftlicher Akteur, sollte sich dieser Herausforderung bewusst sein und einen Beitrag zur wesentlichen Verbesserung der Problematik leisten. Bei den sich derzeitig in Planung befindlichen Kunstrasenplätzen sollte bereits jetzt auf umweltfreundliche Rasensysteme bzw. Füllstoffe gesetzt und auf Kunststoff-Granulatfüllungen verzichtet werden.

II. Beschlussfassung

Der Landesregierung wird beauftragt,

1.  sich im Bund und bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass

  • bei einem Verbot der Nutzung von Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Umweltschutz und Sport gefunden wird.
  • eine ausreichende Übergangsfrist bis mindestens 2028 für bestehende Kunstrasenplätze, wie u.a. vom DOSB, DFB und IAKS gefordert, festgelegt wird.

2.  den betroffenen Kommunen, Vereinen und Verbänden beratend zu helfen.

3.  zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die betroffenen Kunststoffrasenplätze auf umweltfreundliche Materialien umzustellen.

 

Der Antrag im PDF-Format

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