„Es gibt sehr attraktive Möglichkeiten der Wohnraummodernisierung“

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Auf Einladung der Stadt Alsdorf haben Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Wohnraumförderung der StädteRegion Aachen Hauseigentümer im Bereich „Soziale Stadt“ über Möglichkeiten der Modernisierung von bestehendem Wohnraum mit öffentlichen Wohnraumfördermitteln informiert. Mehr als 100 Hauseigentümer nutzten die Gelegenheit im Ratssaal. Im Interview spricht Ursula Bauer, Arbeitsgruppenleiterin der Wohnraumförderung, über vielfältige Möglichkeiten.

Welche Resonanz haben Sie auf die Veranstaltung erfahren?

Wir waren sehr positiv überrascht, dass an einem Sommergrillabend so reges Interesse an der Veranstaltung bestanden hat. Aber das Thema ist ja hochaktuell – und wir verzeichnen gerade einen deutlichen Anstieg nach Beratungen zu konkreten Modernisierungsmaßnahmen in Alsdorf.

Wie stellt sich da Lage auf dem Wohnungsmarkt dar – und weshalb waren Sie gerade in Alsdorf?

Die Wohnungssituation ist angespannt: Wohnungssuchende finden immer weniger preisgünstige Mietwohnungen, der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist hoch, nicht nur im Neubau sondern auch im Bestand. Die Mehrzahl der Wohngebäude, in denen die Menschen in den kommenden Jahrzehnten leben werden, besteht bereits. Rund neun Millionen  Wohneinheiten in NRW sind überwiegend 40 Jahre und älter. Es gilt daher auch vorhandene Wohngebäude zu modernisieren und weitestgehend aktuellen Anforderungen anzupassen. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum verabschiedet und entsprechende Fördermittel bereitgestellt: es soll Wohnraum für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung im Bestand erhalten und geschaffen werden, der zugleich zukunftsfähig und nach der Modernisierung auch bezahlbar ist. Als im Frühjahr das Förderprogramm des Landes 2018 bis 2022 vorgestellt wurde, hat Ralf Kahlen als Erster Beigeordneter der Stadt Alsdorf mit mir die Idee zu der Veranstaltung entwickelt. Die besonderen Förderkonditionen für Hauseigentümer im Bereich „Soziale Stadt“ sind sehr attraktiv. Wir werden allerdings auch weitere Städte des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ besuchen.

Wie ist denn die Wohnungssituation in Alsdorf?

Nach den Feststellungen des Landes NRW ist das Bedarfsniveau in Alsdorf nach wie vor hoch. Laut Statistik bestanden zum 31.12.2016 in Alsdorf rund 2.650 Wohnungen, die preisgebunden Wohnberechtigungsscheininhabern zur Verfügung standen. Bis zum Jahr 2030 wird dieser Wohnungsbestand um rund 8,4 Prozent zurückgehen. Nicht berücksichtigt sind hier allerdings die seitdem geförderten Neubaumaßnahmen. Augenblicklich entstehen etwa an der Allensteiner Straße und an der Eschweiler Straße insgesamt 50 neue preisgebundene Wohnungen. Weitere Neubaumaßnahmen sind zudem bereits in Planung. Alsdorf ist daher auf einem guten Weg. Wünschenswert wäre, wenn zum Mietwohnungsneubau weitere bezahlbare Wohnungen durch öffentliche geförderte Modernisierungen dazu gewonnen werden könnten. Darauf wollten wir bei der Infoveranstaltung mit der Vorstellung der besonderen Förderkonditionen aufmerksam machen.

Wie funktioniert öffentliche Wohnraumförderung?

Das Land NRW stellt für verschiedene Fördermaßnahmen jährlich 800 Millionen Euro zur Verfügung. Förderschwerpunkte sind neben der Modernisierung bestehenden Wohnraums der Mietwohnungsneubau, der Neubau und auch der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums, Wohnraum für Studierende sowie kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte. Der StädteRegion wird als einer von 53 Bewilligungsbehörden davon ein entsprechendes Budget zugewiesen.

Wohnraumförderung funktioniert nach dem Prinzip Leistung-Gegenleistung: Es werden zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe gewährt, als Gegenleistung hat der Bauherr oder der Eigentümer neben bautechnischen Qualitäten eine Mietpreisobergrenze und eine Belegungsbindung des Wohnraums zu akzeptieren.

Wie sind die Konditionen für eine Modernisierung?

Die Modernisierung einer Wohnung oder eines Eigenheims kann mit einem Darlehen von bis zu 100.000 Euro finanziert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Im Zuge der Modernisierung können auch Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und mitfinanziert werden. Zu Beginn der Darlehenslaufzeit werden 20 Prozent der Darlehensschuld erlassen und für die ersten zehn Jahre fallen keine Zinsen an. Allerdings werden Modernisierungen von unter 5.000 Euro nicht gefördert.

Und was sind die besonderen Konditionen für die Hauseigentümer der „Sozialen Stadt“?

Die Förderung einer Modernisierung eines selbstgenutzten Eigenheims ist hier einkommensunabhängig. Bei Mietwohnungen entfällt eine Belegungsbindung, die Vermietung kann frei erfolgen, ohne Bindung an einen Wohnberechtigungsschein, lediglich die Mietpreisobergrenze ist einzuhalten.

Welche Maßnahmen gelten denn als Modernisierung?

Das sind Maßnahmen, die nachhaltig den Gebrauchswert und die Wohnverhältnisse verbessern, wie Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen, die Barrieren reduzieren, die der Sicherheit, dem Einbruchschutz und der Digitalisierung dienen als auch Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Das ist allerdings nur eine grobe, beispielhafte Aufzählung. Unsere Architekten Julia Carstens und Torsten Schmitt haben dazu beim Infoabend eine Menge Beispiele und Erläuterungen gegeben. Die Internetseite der NRW-Bank, die ein einmal bewilligtes Darlehen abwickelt, führt dazu auch einiges aus. Am besten vereinbaren Interessierte ein Beratungsgespräch mit uns: nur so kann objektbezogen sicher und genau besprochen werden, was förderfähig machbar ist. Gerne stehen wir für Beratungen zur Verfügung. Per E-Mail erreicht man uns unter wohnraumfö[email protected] sowie telefonisch unter 0241/51983483.

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