Äußerst knappes Votum gegen die Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl
Am 20.12.2019 hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass die Stichwahl bei Kommunalwahlen bleiben soll. Dieses für uns unverständliche Votum fiel denkbar knapp aus – 4 gegen 3 Richterstimmen gegen die Abschaffung.
Man kann sicherlich über dieses Urteil geteilter Meinung sein, aber Fakt ist, dass die Umsetzung, wenn auch nicht in jedem Fall erforderlich, einen hohen Kostenfaktor darstellt, bedingt durch Zeit-, Material- und Personalaufwand.
Daraus folgt: Es bleibt Alles beim Alten
Ihre FDP-Fraktion
Alsdorf