Wie viel bleibt uns noch vom Euro?
48,5 Cent bleiben uns von 1 Euro übrig. Davon sind 31,5 Cent Steuern und 20,0 Cent Sozialabgaben. Laut Veröffentlichung Seite 177, Der Steuerzahler, Ausgabe Juli/August 2014.
Abgaben:
1,1 Cent Pflegeversicherung
1,5 Cent Arbeitslosengeld
7,8 Cent Krankenversicherung
9,6 Cent Rentenversicherung
6,8 Cent sonstige Steuer (z.B. Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer usw.)
1,5 Cent Quasi-Steuern (EEG – Umlage und Rundfunkbeitrag)
1,9 Cent Energiesteuer
11,8 Cent Lohn und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag
9,5 Cent Mehrwertsteuer
Die kalte Progression abbauen!
Der Gesetzgeber muss dringend handeln und die Steuerzahler entlasten. Das gilt vor allem mit Blick auf die Lohn- und Einkommensteuer, die aufgrund der kalten Progression und heimlicher Steuererhöhungen rasant gestiegen ist. Beim Abbau der kalten Progression geht es nicht um Steuersenkungen. Er würde keine Löcher in den Haushalt reißen – aber eine Gerechtigkeitslücke schließen. Denn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, dürfen nicht länger zu größeren Steuerlasten führen.
Zur generellen Verhinderung heimlicher Steuererhöhungen fordert der Bund der Steuerzahler, die Eckwerte des Lohn- und Einkommensteuertarifs – vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes – regelmäßig an die Einkommensentwicklung anzupassen. Der Tarif muss „auf Räder“ gestellt werden. Wenn die Regierung nicht umsteuert, wird sich vor allem die Belastung niedriger und mittlerer Einkommen verschärfen.
Um schnell und dauerhaft zumindest die kalte Progression auszuschalten, legt das Deutsche Steuerzahlerinstitut einen Gesetzentwurf vor. Damit könnten Entlastungen um insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro schon im Jahr 2015 erreicht werden.
Weitere Forderungen des BdSt
Vor dem Hintergrund historisch guter Einnahmen sind weitere Entlastungen angebracht.
- Ausstieg aus dem verfassungsrechtlich fragwürdigen Soli noch in dieser Legislaturperiode!
- Stromsteuer auf das EU-rechtlich vorgegebene Mindestmaß absenken! Der Stromsteuersatz in Deutschland liegt nämlich um das 20fache über dem EU-Mindeststeuersatz auf Strom. Alternativ könnte geprüft werden, den Umsatzsteuersatz auf Strom zu senken. Denn bei Strom handelt es sich um ein lebensnotwendiges Gut. Dennoch wird Strom mit dem vollen Satz von 19 Prozent und nicht mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent belastet.
- Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag vollständig an Bürger und Unternehmen zurückgeben!
Abgabenbelastung stabilisieren! Schließlich hat die große Koalition den Rentenbeitrag nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – gesenkt. Womöglich wird der Beitragssatz sogar steigen. Auch bei der Krankenversicherung ist von einer zunehmenden Belastung auszugehen. - Die öffentlichen Haushalte müssen konsolidiert, die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Dies ist problemlos möglich, zumal trotz der vorgeschlagenen Entlastungen bis 2018 gegenüber 2014 Steuermehreinnahmen von mehr als 70 Mrd. Euro pro Jahr zu erwarten sind.
Die Regierung ist hier in der Verantwortung – vor allem mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Die Worte, die als Überschrift für den Koalitionsvertrag gewählt wurden, dürfen keine leeren Worte sein: „Deutschlands Zukunft gestalten.“
Veröffentlichung: Bund der Steuerzahler, Ausgabe Juli/August 2014