Solidaritätszuschlag muss 2019 auslaufen – Weiterführung ist eine Steuererhöhung

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Der Solidaritätszuschlag ist nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um die Folgen von 40 Jahren Sozialismus in den östlichen Bundesländern zu überwinden. Mittlerweile übersteigen die Einnahmen aus dem Zuschlag deutlich die Ausgaben der Transferleistungen für die östlichen Bundesländer. Deshalb ist der Zuschlag schon heute – zumindest teilweise – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in ganz
Deutschland, besonders in Stadt Alsdorf nicht mehr zu rechtfertigen.

Die besonderen Transferleistungen für die östlichen Bundesländer laufen 2019 aus und auch der Länderfinanzausgleich muss bis 2019 neu geregelt werden. Spätestens dann muss auch der Solidaritätszuschlag auslaufen und ersatzlos entfallen. Für die Steuerzahler – Bürger und Unternehmen – würde eine Weiterführung des Solidaritätszuschlags wie eine Steuererhöhung wirken. Der Solidaritätszuschlag ist als zeitlich befristeter Zuschlag auf die Einkommensteuer eingeführt worden, verbunden mit dem politischen Versprechen, dass der Zuschlag wieder entfällt, wenn der Zweck erfüllt ist. Wenn nun der Zuschlag weitergeführt wird, obwohl das Gegenteil versprochen wurde, dann hat dies den Charakter einer Steuererhöhung.

Die Freien Demokraten treten für eine schrittweise Absenkung und letztendlich für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlag zum Jahr 2019 ein.

Die Freien Demokraten lehnen die bisher bekannten Pläne ab, den Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif zu integrieren oder den Solidaritätszuschlag mit geänderter Zweckbestimmung weiter zu führen. Auch eine Weiterführung bis zunächst zum Jahr 2030 wäre Wortbruch und ist daher abzulehnen.

Angesichts von Steuereinnahmerekorden und historisch niedriger Zinsen für den Staat sind die Bundesländer und der Bund gefordert, einen neuen, fairen und wettbewerblichen Finanzausgleich umzusetzen, der nicht zu Lasten der Steuerzahler geht, besonders für die Stadt Alsdorf mit ca. 1.300 000 Mio. im Jahreshaushaltetat.

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