Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in den Städten sowie auch in Alsdorf 2016 bemängelt der Bund der Steuerzahler NRW e.V.

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Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in den Städten sowie auch in Alsdorf ist der Bund der Steuerzahler NRW e.V. nicht einverstanden. Die vorgesehene Hebesätzeerhöhung nimmt erdrosselnde Ausmaße an.

Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Gewerbeimmobilien als auch Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, sind betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten – Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Strassenreinigung und Winterdienstgebühren – in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist.

Stattdessen sollten die Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Nicht zuletzt ist wissenschaftlich belegt, dass Steuererhöhungen nicht geeignet sind, öffentliche Haushalte zu sanieren.

Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der „Komunalkompass“ des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW e.V., der an alle Mandatsträger versandt wurde und unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.

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