Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise – Kurzarbeitergeld und Sicherung der Liquidität
Aufgrund des erhöhten Interesses macht die Stadt Alsdorf darauf aufmerksam, dass Unternehmen Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der Homepage der Arbeitsagentur unter folgendem Link finden können:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Die Städteregion informiert darüber, dass grundsätzlich die Bürgschaftsbank die Höchstgrenze auf 2,5 Mio. Euro erhöht hat. Verbürgt werden können sowohl Hausbankkredite als auch Förderkredite wie z.B. der NRW.BANK.Universalkredit. Anträge bis 250 000 Euro sollen von der Bürgschaftsbank im Eilverfahren innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.
Ansprechpartner ist immer die Hausbank.
Zur Vorbereitung der Antragstellung sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Jahresabschluss 2018
- BWA 12/2019
- kurze Schilderung der Problematik in Zusammenhang mit Corona
- Was wurde schon durch das Unternehmen in die Wege geleitet, z.B. Kurzarbeit beantragt?
- Liquiditätsplanung und Rentabilitätsplanung 2020, wobei klar ist, dass es hierbei Unwägbarkeiten gibt.
Weiterführende Informationen im PDF-Format: