2021 Keine Realsteuererhöhung in Alsdorf
Mit folgenden Worten erläuterte der Kämmerer den Ratsvertretern in der Ratssitzung, am 9. März 2021 die aktuelle Lage bezüglich des Haushaltsetats 2021:
„Erträge fallen aus – und das massiv. Die Defizite steigen. Unsere Kreditverbindlichkeiten werden sich fast verdreifachen. Die Risiken werden mehr. Und: Ihr Eintreten wird immer wahrscheinlicher.“
Dazu Heinz Liska von der FDP:
Diese Einschätzung des Kämmerers hinterließ bei vielen Ratsvertretern erst einmal einen Schock!
Eine höhere Verteilung der Lasten, die auf alle Bürger in der Stadt zukommen, ist nicht mehr zu vermeiden. Leider wird den nachfolgenden Generationen vieles aufgebürdet. Die Corona-Pandemie stellt uns vor große finanzielle Probleme, die wir zu bewältigen haben. Dies gehört mit zur Wahrheit!
Allein im Haushaltsjahr 2021 wird die Stadt im Ergebnisplan eine Haushaltsverschlechterung von ca. 5 Mio. Euro in der Schlüsselzuweisung verarbeiten müssen. Auch in den Jahren 2022 bis 2024 sind Mindererträge aus den Schlüsselzuweisungen von insgesamt ca. 27 Mio. Euro zu erwarten. Das sind enorme Verschlechterungen.
Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückzahlungen für die Stadt an das Land NRW, welches aus einer Schlüsselmasse einen Kredit zur Verfügung gestellt hat. Hieraus verschlechtert sich das Ergebnis für die Stadt um weitere 2 Mio. Euro in den kommenden Jahren. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Diese Verschlechterung und auch die mittelfristigen Ertragsausfälle waren nur durch weitere drastische Kürzungen in vielen Haushaltsbereichen kompensierbar. Sie bergen zudem das Risiko, Anpassungen nötig zu machen, wenn die Einschätzungen in den besonders aufwandsintensiven Bereichen von den Planwerten abweichen.
Zusammengefasst: Wir haben uns noch mehr der Bergabsturzkante genähert als je zuvor.
Die neuen erheblichen Ertragsausfälle machen es vielmehr erforderlich, ab dem Haushaltsjahr 2022 eine Hebesatzanpassung vorzunehmen. Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung ist die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2022 um 190%-Punkte vorgesehen. Damit würde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 885%-Punkte ansteigen.
Das ist ein Dilemma für die Stadt und viele Kommunen in NRW. Studien weisen nach, dass die Misere der Kommunalfinanzen in NRW seit Jahrzenten hausgemacht ist. Durch Verschiebung der Sozial- und Jugendhilfelasten auf die kommunalen Haushalte bei gleichzeitiger Absenkung des Gemeindeanteils vom Land, wurden die NRW-Kommunen durch nötige Kreditaufnahmen in die Schuldenfalle getrieben.
Finanzielle Unterstützung seitens des Landes oder des Bundes werden zwar häufiger von den Gemeindeverbänden eingefordert – diese steht jedoch derzeit nicht in Aussicht. Das Land hat schon deutlich gemacht, dass am Ende der Pandemie wohl jede staatliche Ebene einen Teil der Corona bedingten Kosten zu tragen hat.
Was heißt das?
Letztlich bleiben die Ausfälle bei den Kommunen hängen und führen zu Mehrbelastung in Form höherer Steuern für die Bürgerinnen und Bürger, oder zur weiteren Streichungen notwendiger Leistungen, die richtig schmerzen werden.
So kann es nicht mehr weitergehen!